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   OVG Sachsen, 06.07.2004 - 6 B 871/03 D   

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OVG Sachsen, 06.07.2004 - 6 B 871/03 D (https://dejure.org/2004,19465)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.07.2004 - 6 B 871/03 D (https://dejure.org/2004,19465)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 6 B 871/03 D (https://dejure.org/2004,19465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehung eines vorsätzlichen Aussagedeliktes durch einen Polizeivollzugsbeamten; Entfernung eines Polizeivollzugsbeamten aus dem Dienst; Feststellung eines innerdienstlichen Bezuges des Deliktes als Voraussetzung der Entfernung aus dem Dienst; Auswirkungen einer ...

  • Judicialis

    SächsDO § 8; ; SächsDO § 69; ; SächsDO § 78 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2000 - D 17 S 11/00

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen uneidlicher Falschaussage

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.07.2004 - 6 B 871/03
    Vorsätzliche Aussagedelikte eines Polizeivollzugsbeamten führen als schwerwiegende Straftaten mit innerdienstlichem Bezug regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienst (wie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.9.2000, NVwZ-RR 2002, 205).

    Zu verweisen sei vielmehr auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.1983 (1 D 55.82), sowie auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28.9.2000 (D 17 S 11/00).

    In der Rechtsprechung der Disziplinargerichte der Länder ist es daher anerkannt, dass vorsätzliche Straftaten von Polizeivollzugsbeamten wegen des damit verbundenen Vertrauensverlusts und Ansehensschadens grundsätzlich zur Entfernung aus dem Dienst führen (vgl. Senatsurteil v. 18.11.2003 - D 6 B 272/02 - m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.9.2000, NVwZ-RR 2002, 205 f.), soweit keine rechtfertigenden Gründe für eine mildere Disziplinarmaßnahme vorliegen.

  • OVG Sachsen, 25.02.2004 - D 6 B 323/03

    Lösungsbeschluss

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.07.2004 - 6 B 871/03
    Bei der gebotenen Gesamtwürdigung ist nicht nur das Fehlverhalten, sondern die Gesamtpersönlichkeit des Beamten zu würdigen (SächsOVG, Urt. v. 25.2.2004 - D 6 B 323/03 -).

    Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung sieht der Senat jedoch keinen Anlass, die Dauer der Unterhaltsbewilligung zugunsten des Beamten über die üblicherweise angemessenen sechs Monate (vgl. zuletzt Urt. v. 25.2.2004 - D 6 B 323/03 -) hinaus zu verlängern.

  • BVerwG, 08.12.1987 - 1 D 34.87

    Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten - Verurteilung eines Beamten wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.07.2004 - 6 B 871/03
    Nicht nur in solchen Verfahren, sondern auch in Verwaltungsrechtsstreitverfahren sind die Allgemeinheit und der Dienstherr in besonderem Maße darauf angewiesen, dass Polizeivollzugsbeamten vor Gericht stets die Wahrheit sagen; vorsätzliche Aussagedelikte erschüttern das Vertrauen in die Verwaltung und die Integrität des Polizeivollzugsdienstes deshalb besonders nachhaltig (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.12.1987, ZBR 1988, 223 f.).

    Aus dem Urteil des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8.12.1987 - 1 D 34/87 - (abgedruckt u.a. in ZBR 1988, 223), auf das sich die Berufungsbegründung stützt, vermag der Senat keinen Milderungsgrund zugunsten des Beamten erkennen.

  • BVerwG, 08.09.1997 - 1 D 32.96

    Entfernung eines Polizeiobermeisters im Bundesgrenzschutz aus dem Dienst -

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.07.2004 - 6 B 871/03
    Der Disziplinarsenat ist daher an die Tat- und Schuldfeststellung der Disziplinarkammer ebenso wie an die disziplinarrechtliche Würdigung als Dienstvergehen gebunden; er hat nur noch über die angemessene Disziplinarmaßnahme zu befinden (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.9.1997 - 1 D 32/96 - SächsOVG, Urt. v. 18.11.2003 - D 6 B 272/02 -).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 1 D 65.84

    Warenhausdiebstahl außerhalb des Dienstes eines Polizeivollzugsbeamten im

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.07.2004 - 6 B 871/03
    Ein Beamter, der durch die Begehung einer Straftat gerade das tut, was zu verhindern oder wenigstens anzuzeigen zu den spezifischen Aufgaben seines Amts gehört, ist beim Fehlen von Milderungsgründen im Regelfall aus dem Dienst zu entfernen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.3.1985, BVerwGE 76, 356 [359]; Senatsbeschl. v. 9.4.2002 - D 6 B 703/00 - für Aussagedelikte).
  • BVerwG, 21.06.1983 - 1 D 55.82

    Angemessenes Disziplinarmaß bei Meineid als innerdienstliches Dienstvergehen -

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.07.2004 - 6 B 871/03
    Zu verweisen sei vielmehr auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.1983 (1 D 55.82), sowie auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28.9.2000 (D 17 S 11/00).
  • OVG Sachsen, 06.07.2004 - D 6 B 871/03

    Entfernung aus dem Dienst, Polizeivollzugsbeamter, Aussagedelikt,

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.07.2004 - 6 B 871/03
    Az.: D 6 B 871/03.
  • BVerwG, 09.05.1988 - 1 D 84.87

    Kostentragungspflicht nach Rechtsmittelrücknahme im Disziplinarverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.07.2004 - 6 B 871/03
    In einem vergleichbaren Fall habe der Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 8.12.1987 (1 D 84/87) entschieden, dass die Falschaussage eines Beamten unter Eid im Rahmen eines Familienrechtsstreits durchaus als minderschwerer Fall angesehen werden könne.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - DL 16 S 3361/08

    Schwerwiegendes Dienstvergehen eines Polizeibeamten - Entfernung aus dem Dienst

    Daraus folgt, dass bei Polizeibeamten, die in Ausübung ihres Amtes eine Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB oder eine uneidliche Falschaussage nach § 153 StGB begangen haben, die Entfernung aus dem Dienst grundsätzlich die angemessene Disziplinarmaßnahme ist (vgl. zur Falschaussage: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.09.2000 - D 17 S 11/00 -, VBlBW 2001, 151; SächsOVG, Urteil vom 06.07.2004 - 6 B 871/03.D -, juris RdNr. 35 ff..; zur Verfolgung Unschuldiger: BayVGH, Urteil vom 15.05.2002 - 16 D 01.950 -, juris RdNr. 68 ff.).
  • OVG Sachsen, 07.10.2022 - 12 A 21/21

    Bundespolizist; Disziplinarverfahren; Entfernung aus dem Dienst; Crystal;

    Gleichwohl weist der Senat darauf hin, dass die falsche uneidliche Aussage eines Polizeibeamten ihrerseits eine Entfernung aus dem Dienst rechtfertigen kann (vgl. VGH BW, Urt. v. 29. Oktober 2009 - DL 16 S 3361/08 -, juris Rn. 45; Senatsurt. v. 6. Juli 2004 - 6 B 871/03.D -, juris Rn. 37).
  • OVG Sachsen, 17.08.2009 - D 6 A 655/08

    Entfernung aus dem Dienst; Unterschlagung; Polizeivollzugsbeamter;

    Entscheidendes Gewicht kommt bei der gebotenen Einzelfallprüfung den spezifischen Amtspflichten zu, die dem Beamten obliegen (SächsOVG, Urt. v. 6.7.2004, LKV 2005, 225 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 11.01.2016 - 6 B 357/15

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Entfernung aus dem

    Das Verwaltungsgericht verweist insoweit auf ein Urteil des Senats (SächsOVG, Urt. v. 6. Juli 2004 - 6 B 871/03 -, SächsVBl. 2004, 267).
  • OVG Sachsen, 24.11.2010 - D 6 A 180/10

    Förmliches Disziplinarverfahren, Vorermittlungen; Überleitungsregelung, Straftat,

    Entscheidendes Gewicht kommt bei der gebotenen Einzelfallprüfung den spezifischen Amtspflichten zu, die dem Beamten obliegen (SächsOVG, Urt. v. 6.7.2004, LKV 2005, 225 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 29.10.2009 - 2 D 113/09

    Prozesskostenhilfe; vorläufige Dienstenthebung; Polizeibeamter

    Entscheidendes Gewicht kommt bei der gebotenen Einzelfallprüfung den spezifischen Amtspflichten zu, die dem Beamten obliegen (SächsOVG, Urt. v. 6.7.2004, LKV 2005, 225 m. w. N.).
  • VG Meiningen, 02.06.2008 - 6 D 60008/06

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zur Festlegung der angemessenen

    Bei einem Finanzbeamten besteht - im Gegensatz zu einem Polizeivollzugsbeamten, zu deren Aufgabe die Verfolgung und Verhinderung von Straftaten gehört (vgl. dazu auch OVG Sachsen, U. v. 06.07.2004, 6 B 871/03.D) - kein direkter Bezug zu den innerdienstlichen, beamtenrechtlichen Kernpflichten.
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